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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Kauf-, Liefer- und Werksverträge. Abweichende oder kollidierende Bezugsvorschriften von Käufern, Lieferanten und Auftraggebern gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt werden.

Mündliche Vereinbarungen erhalten nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.

Der Geschäftspartner erklärt sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Durch Abgabe eines Angebotes, durch Auftragsbestätigung, durch die Annahme oder Ausführung einer Bestellung unterwirft sich der Vertragspartner der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. dem Vertragspartner diese AGB’s mitgeteilt oder auf andere Weise dergestalt allgemein bekannt gemacht hat, dass er mit der Anwendung rechnen musste.

2. Angebot, Bestellung, und Auftragsbestätigung

Das Angebot ist 2fach und kostenlos abzugeben. Der Vertragspartner hat sich im Angebot bezüglich Menge, Beschaffenheit und Ausführung an die Anfrage oder an die Ausschreibung zu halten und im Falle einer Abweichung ausdrücklich auf diese hinzuweisen. Er ist an sein Angebot 3 Monate gebunden. Angebote der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.. sind freibleibend bis zum Abschluss des Vertrages. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Leistungsangaben in Angeboten der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. verstehen sich als Annäherungswerte und sind nur als solche bindend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Aufträge zur Lieferung von Waren und über die Herstellung von Werkleistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch als gewahrt, wenn Aufträge von der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. schriftlich bestätigt werden.

Bestellungen der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. sind vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. behält sich vor, die Bestellung zurückzuziehen, wenn die Bestätigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist eingeht.

3. Lieferung, Fristen

Lieferungen erfolgen ab Werk/Auslieferungslager auf Kosten des Kunden.

Wird die Auslieferung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden pro weiteren angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5% des Warenwertes, höchstens jedoch 5% berechnet werden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Kosten bleibt den Parteien vorbehalten.

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Die Vereinbarung einer verbindlichen Lieferfrist bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware innerhalb dieser Frist der mit der Ausführung der Versendung beauftragten Person oder Anstalt übergeben worden ist bzw. dem Kunden die Versandbereitschaft angezeigt worden ist.

Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt z.B. Unwetterereignisse, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche Ereignisse z.B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum.

Kommt die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde, sofern er nachweist, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von 0,5% , insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

Sowohl Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche statt Leistung, die über die im vorherigen Absatz genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Leistung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen des Bestehens von Garantien zwingend gehalten wird.

Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. zu vertreten ist. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorherstehenden Regelung nicht verbunden. Der Kunde ist verpflichtet , auf Verlangen der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. innerhalb einer angemessenen, von uns schriftlich gesetzten Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurück tritt oder auf der Lieferung besteht.

Die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. ist auch zu Teillieferungen berechtigt.

Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen (einschließlich Mitwirkungspflicht) nicht oder unvollständig nach, behält sich die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. vor, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen.

Bestehen Zweifel an der Bonität des Kunden, ist die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. berechtigt, nur gegen Vorkasse oder Stellung einer angemessenen Sicherheit zu liefern oder Werke herzustellen. Für Werkleistungen gilt § 648 a BGB analog.

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Kunden über:

  1. Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
  2. Bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage am Tag der übernahme in den eigenen Betrieb, oder soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb. Wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn/die Durchführung der Aufstellung oder Montage, die übernahme in den eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenen Gründen verzögert wird, oder der Kunde aus anderen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr mit sofortiger Wirkung auf den Kunden über.

Für den Fall, die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. bestellt, beginnt die Lieferzeit mit dem Datum des Eingangs der Bestellung beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer gerät nach Ablauf der Lieferzeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wird die Lieferzeit überschritten ist die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. berechtigt, für jede vollendete Woche der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5% des Auftragswertes, höchstens jedoch 5% hiervon zu beanspruchen.

Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.

Sind Verzögerungen zu erwarten, hat der Auftragnehmer dies unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Etwaige Listenpreise der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. sind freibleibend und unverbindlich.

Für die Lieferung von Waren und Werkleistungen werden die jeweils vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweiligen MwSt. berechnet. Falls nicht anders vereinbart, sind Fracht/Porto/Verpackung im Preis nicht inbegriffen.

Alle Forderungen gegen den Kunden werden sofort fällig, wenn er gegen eine Forderung in Verzug gerät oder gegen vertragliche Vereinbarungen, einschließlich dieser Bestimmungen verstößt bzw. sein Auftraggeber den betreffenden Kaufpreis oder Werklohn bezahlt hat. Das gleiche gilt auch bei Zahlungseinstellung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Kunden.

Zur Annahme von Schecks und Wechseln ist die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. nicht verpflichtet. Zahlungen gelten erst mit vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt, Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Ausstellers. Der Kunde kann nur mit solchen eigenen Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Für den Fall, die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. bestellt, sind die vereinbarten Preise Festpreise ohne Umsatzsteuer. Wird nichts anderes vereinbart, so ist der Auftragnehmer der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. verpflichtet, die Ware/das Werk frachtfrei zu liefern.

Für den Fall, die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. ist Auftraggeber, sind Rechnungen gesondert zweifach einzureichen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Zahlungs- und Skontofristen beginnen am Tag nach Eingang der Rechnung und der Ware bei der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Zugang des überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K..

5. Eigentumsvorbehalt

Die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten oder Werkleistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für uns daraus entstehende Kosten haftet der Kunde.

Bis zur vollen Bezahlung der gelieferten Ware/durchgeführten Werkleistung gestattet der Kunde uns bzw. unseren Beauftragten unwiderruflich die Räume in denen sich die Waren befinden, zu betreten und im Falle des Rücktritts vom Vertrag oder der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die gelieferte Ware/Werkleistung an sich zu nehmen und fortzuschaffen. Insbesondere sind bei Zahlungseinstellungen des Kunden noch nicht voll bezahlten Waren sofort herauszugeben.

Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Produkte im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte zustehen und zwar unabhängig davon, ob das Produkt ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde ermächtigt, unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren untersagt.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bin ich nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung/zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Waren berechtigt, die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist in diesem Falle zur Herausgabe der Waren verpflichtet.

Für den Fall, die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. ist Auftraggeber, erwirbt diese das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen übergabe. Das gleiche gilt für die vom Auftraggeber mitgelieferten Unterlagen. Durch die übergabe erklärt der Auftragnehmer, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.

Materialbeistellungen jeder Art bleiben Eigentum der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.. Sie sind als solche zu kennzeichnen und getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Werden Materialbeistellungen verarbeitet, umgebildet, mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwirbt die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. das alleinige Eigentum an der neuen Sache. Der Auftragnehmer verwahrt diese unentgeltlich für die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.. Eigentum und Urheberrecht der Unterlagen der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K., die sie dem Auftragnehmer überlässt, bleiben Eigentum der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.. Diese Unterlagen sind auf Verlangen mit allen Abschriften oder Vervielfältigungen unverzüglich herauszugeben. Die Unterlagen der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. dürfen nur für die im Rahmen des Vertrages festgesetzten Zweck verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftragnehmer für den gesamten Schaden.

Hat der Auftraggeber der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. Material zur Auftragsdurchführung beigestellt, so hat die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.30 Kalendertage nach Auslieferung der bestellten Ware/Werk wahlweise das Recht, die restlichen beigestellten Materialien dem Auftraggeber zu deren Lasten zurückzusenden oder je angefangenen Kalendermonat eine Lagergebühr von Eur 50,00 netto je eingelagerten m³ Material zu berechnen, oder das Restmaterial, soweit es nach Einschätzung eines ordentlichen Kaufmanns nicht mehr zur Durchführung weiterer Aufträge beschaffen ist, auf Kosten des Auftraggebers zu vernichten.

Im Falle der Vernichtung hat die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. den Auftraggeber hierüber mindestens 14 Tage vor Vernichtung in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber hat nach Inkenntnissetzung das Recht wahlweise die Einlagerung gegen o.g. Gebühr oder Rücktransport zu seinen Lasten zu verlangen.

6. Gewährleistung

Für den Fall, unser Kunde ist kein Verbraucher, ist er verpflichtet die angelieferten Waren/Werkleistungen unverzüglich auf Mängel, Minderleistung oder Falschlieferung zu untersuchen.

Offensichtliche Mängel (dazu gehören auch Minderlieferungen und Falschlieferungen) sind uns von dem Kunden, der kein Verbraucher ist, innerhalb von 1 Woche ab übergabe der Waren schriftlich anzuzeigen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen uns durch den Kunden, der kein Verbraucher ist, innerhalb von einer Woche nach dem Erkennen schriftlich angezeigt werden. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Anzeigepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Für Sachmängel haften wir wie folgt:

Ist der Kunde kein Verbraucher, so ist uns zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewähren. In diesem Fall sind alle diejenigen Teile oder Leistungen nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.

Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er nach seiner Wahl Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadenersatz lt. § 437 Nr. 3 BGB verlangen.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gemäß den Regelungen dieses Vertrages über sonstige Schadenersatzansprüche nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Die Gewährleistungsfrist für Sachmängelansprüche des Kunden, der nicht Verbraucher ist, beträgt 12 Monate und des Kunden, der Verbraucher ist, 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung/Abnahme der Sache an den Kunden.

Die im vorherigen Absatz geregelten Verjährungsfristen gelten nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 Bauwerke/Sachen für Bauwerke gem. § 479 Abs. 1 Rücktrittsanspruch und § 634 a Abs. 1 + 2 Baumängel BGB längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen, bei der übernahme einer Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleibt unberührt.

Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem solchen Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht, ist Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter/nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebs-, Pflegemittel oder Austauschstoffe, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den von uns gelieferten Gegenständen vorgenommen, übernehmen wir für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewähr.

Weitergehende oder andere als in diesem Abschnitt geregelte Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Es wird außerdem ausdrücklich keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind übernommen:

Ein etwaiger Schadenersatzanspruch des Kunden wegen Unmöglichkeit der Lieferung beschränkt sich auf 10% des Wertes des Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Die Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen des Bestehens einer Garantie von uns zwingend gehaftet wird, eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Weitere als die in diesen Bestimmungen geregelten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden aus dem Schuldverhältnis/aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz , in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung sämtlicher Vertragspflichten und bei übernahme einer Garantie.

Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch gegenüber dem Kunden, die nicht Verbraucher sind, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Soweit dem Kunden nach dem vorhergehenden Absatz etwaige Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängel geltenden Verjährungsfrist gemäß den Vorschriften über Sachmängel. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Für den Fall, die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. ist Besteller, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Er gewährleistet die sorgfältige und sachgemäße Erfüllung des Vertrages, insbesondere die Einhaltung der festgelegten Spezifikationen und sonstigen Ausführungsvorschriften des Auftraggebers entsprechend dem neusten Stand von Wissenschaft und Technik, sowie die Güte- und Zweckmäßigkeit der Lieferung hinsichtlich Material, Konstruktion und Ausführung und zur Lieferung gehörenden Unterlagen (Zeichnung Pläne und ähnliches). Die festgelegten Spezifikationen gelten als Vertrag zugesicherte und garantierte Eigenschaften des Gegenstands der Lieferung und Leistung. Die Bestimmungen der §§ 633 – 639 BGB finden auch auf Kauf- und Werklieferungsverträge Anwendung. Er Auftraggeber kann nach seiner Wahl auch die Rechte gemäß §§ 434 ff. BGB ausüben. Die bei der Mangelbeseitigung von Auftragnehmern zu tragenden Kosten umfassen auch die Aufwendungen für Verpackung, Fracht und Anfuhr, die zum Ab- und Einbau aufgewendete Arbeit, Reisekosten und die Durchführung der Mängelbeseitigung beim Auftraggeber. Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, frühestens gem. § 438 BGB nach 2 Jahren. Wird keine schriftliche Abnahmebestätigung ausgestellt, so beginnt sie 2 Wochen nach Eingang der Lieferung bei der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K.. Für die gelieferten Ersatzstücke und Nachbesserungsarbeiten leistet der Auftragnehmer wie für den Gegenstand der Lieferung Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Beseitigung der beanstandeten Mängel. Für Lieferteile, die wegen Gewährleistungsmängeln nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um die Zeit der Betriebsunterbrechung.

7. Auftragsänderung

Ein Anspruch auf Rücknahme von besonders angefertigten Waren ist ausgeschlossen. Selbiges gilt für Waren, die nicht mehr im einwandfreien Zustand sind.

Die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. ist berechtigt, die ihr infolge von Auftragsänderungen bzw. Stornierungen entstandenen Kosten den Kunden in Rechnung zu stellen.

8. Montage

Bei vereinbarter Montage haftet die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei unsachgemäßer Ausführung der vereinbarten Arbeiten.

Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Leistung oder Montage der Ware hinausgehen.

9.Verpackung

Bestellt die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K., sind Verpackungen auf das unbedingt nötige zu beschränken. Verpackungen sollen wiederverwertbar oder stofflich verwertbar sein. Verpackungsstoffe sind grundsätzlich vom Auftragnehmer ohne Gewährleistung für die Beschaffenheit und ohne besondere Vergütung zurückzunehmen. Entsprechendes gilt auch für leere Gebinde.

Der Auftragnehmer gewährleistet die umweltgerechte Entsorgung. Entbindet die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. den Auftragnehmer von seiner Rücknahmepflicht, gehen die Verpackungsstoffe oder Gebinde ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentums der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. über.

Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung der Mietgebühr.

10. Unterrichtungs- und Prüfungsrecht

Die Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. und von ihr Beauftragte sind berechtigt, sich beim Auftragnehmer innerhalb der Betriebsstunden über die vertragsgemäße Ausführung der Lieferung zu unterrichten, an werkseigenen Prüfungen teilzunehmen und Prüfungen vorzunehmen.

Wiederholungsprüfungen aufgrund vorangegangener festgestellter Mängel gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Vergabe von Unteraufträgen dafür Sorge zu tragen, dass der Unterauftragnehmer mit der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. in dem vorgenannten Umfang das Recht zur Unterrichtung und Vornahme von Prüfungen beim Unterauftragnehmer vertraglich eingeräumt wird. Die eventuell vorgenommenen Prüfungen entbinden den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleistung und Haftung.

11. Schutzrechte

Der Auftragnehmer haftet dafür, dass bei der Ausführung des Auftrages sowie bei Lieferung und Benutzung des Gegenstands der Lieferung oder Leistungsschutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei.

12. Vertragsänderung/ Forderungsabtretung

Bei Bestellung der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. können nachträglich änderungen in der Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangt werden. Technische änderungen und deren Auswirkung auf Preise, Lieferzeit oder sonstige Konditionen bedürfen der Schriftform.

Der Auftragnehmer kann Forderungen gegenüber der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. nur mit dessen Zustimmung rechtswirksam abtreten.

13. Teilunwirksamkeit

Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der obigen Bestimmungen nicht.

Vielmehr verpflichten wir uns, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

14. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Firma Ralf Schneider Produktion & Montage e.K. bzw. eine von dieser bezeichnete Verwendungsstelle.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand gilt je nach Streitwert das Amtsgericht bzw. Landgericht Bautzen.